Zerstörung
Die Zerstörung von Waffen aller Art, ausgenommen Waffen die im Kriegswaffengesetz
genannt sind, erfolgt bei uns durch fachgerechtes Zerlegen und thermisches Zerschneiden aller wesentlichen Waffenteile.
Es besteht hier die Möglichkeit, nur die Waffe durch uns zerstören zu lassen und die behördliche Abwicklung selbst durchzuführen. Einfacher ist es für Sie, wir übernehmen die Waffe in unser Waffenhandelsbuch und führen dann die Zerstörung durch. Hier müssen Sie nur die Überlassung der Waffe Ihrer Behörde anzeigen .